Ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich stritt sich mit dem kantonalen Steueramt über die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern für das Jahr 2019. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Ende Juli 2026 ein Urteil gefällt hatte, zogen die beiden den Fall ans Bundesgericht weiter.
Wenige Tage nach Einreichung ihrer Eingabe beim Bundesgericht, am 4. September 2026, entschied das Ehepaar jedoch, den Fall nicht weiterzuverfolgen. Sie zogen ihre Beschwerde schriftlich zurück, bevor das Gericht überhaupt inhaltlich damit befasst war.
Die Präsidentin der zuständigen Abteilung des Bundesgerichts schrieb das Verfahren daraufhin formell als erledigt ab. Da das Ehepaar den Rückzug selbst veranlasst hatte, wurden keine Gerichtskosten erhoben.
Über die inhaltlichen Streitpunkte – also darüber, ob die Steuerveranlagung für 2019 korrekt war – wurde damit nie abschliessend entschieden. Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2026 bleibt somit das letzte rechtskräftige Urteil in dieser Sache.