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Brandstifter muss weiter in Sicherheitshaft bleiben

Ein wegen mehrfacher Brandstiftung Verurteilter wollte aus der Haft entlassen werden. Die Richter lehnten seinen Antrag ab.

Publikationsdatum: 30. September 2026

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte einen Mann im März 2026 wegen mehrfacher Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er blieb nach dem Urteil in Sicherheitshaft. Sowohl er selbst als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil ans Obergericht des Kantons Bern weiter.

Noch während des laufenden Berufungsverfahrens stellte der Verurteilte wiederholt Gesuche um Haftentlassung. Das Obergericht wies diese ab und verhängte jeweils auch eine Sperrfrist, während der er keine weiteren Gesuche stellen durfte. Als Begründung nannte das Gericht unter anderem die erstinstanzliche Verurteilung, das erhebliche Gefährdungspotenzial der begangenen Brandstiftungen, ein ungünstiges psychiatrisches Gutachten sowie konkrete Hinweise auf Fluchtgefahr.

Gegen zwei Verfügungen des Obergerichts vom 11. und 14. August 2026 gelangte der Verurteilte ans Bundesgericht und verlangte seine sofortige Freilassung. Die Bundesrichterin trat auf beide Eingaben nicht ein. Im ersten Fall handelte es sich lediglich um eine Verfahrensverfügung ohne belastende Anordnung, die nicht selbständig angefochten werden kann. Im zweiten Fall fehlte es der Eingabe an einer ausreichenden Begründung: Der Verurteilte zeigte nicht nachvollziehbar auf, weshalb die Voraussetzungen für die Sicherheitshaft nicht erfüllt sein oder deren Fortführung unverhältnismässig sein soll.

Der Verurteilte muss nun die Gerichtskosten von 750 Franken tragen. Er bleibt bis auf Weiteres in Sicherheitshaft, während das Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern noch aussteht.

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Urteilsnummer: 7B_1084/2026

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