Ein Mann befindet sich in Sicherheitshaft und kämpft seit Längerem vor Gericht um seine Freilassung. Bereits im August 2026 war das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht eingetreten, weil diese unzureichend begründet war. Kurz darauf reichte er zwei handschriftliche Eingaben ein und verlangte, dass das Gericht sein Urteil vom August 2026 nochmals überprüfe.
Das Gericht behandelte diese Eingaben als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Für eine solche Wiederaufnahme sieht das Gesetz jedoch klare Voraussetzungen vor: Der Antragsteller muss einen der gesetzlich festgelegten Gründe nennen und erklären, weshalb das frühere Urteil fehlerhaft war. Der Inhaftierte erfüllte diese Anforderungen nicht. Er listete zwar verschiedene Gesetzesartikel auf und behauptete, das Gericht und die kantonalen Behörden hätten diese verletzt. Damit stellte er jedoch lediglich dieselben Fragen erneut zur Diskussion, die bereits im August entschieden worden waren.
Das Bundesgericht stellte klar, dass ein solches Verfahren nicht dazu dient, ein Urteil einfach nochmals zu überdenken oder eine andere Beurteilung zu verlangen. Da der Mann keinen gesetzlich anerkannten Grund für eine Wiederaufnahme nannte, trat das Gericht auch auf diesen neuen Antrag nicht ein. Zudem warnte es ihn, dass weitere gleichartige Eingaben in dieser Sache künftig unbeantwortet bleiben würden.
Die Verfahrenskosten von 1'200 Franken wurden dem Inhaftierten auferlegt. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass seine finanzielle Lage angespannt ist, und hielt die Kosten entsprechend tief.