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Versicherter scheitert mit Klage gegen Krankenkasse Assura

Ein Versicherter wollte ein früheres Urteil zu unbezahlten Krankenkassenprämien anfechten. Seine Eingabe war jedoch zu wenig begründet, weshalb sie nicht behandelt wird.

Publikationsdatum: 01. Oktober 2026

Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg hatte bei seiner Krankenkasse Assura-Basis SA Prämien für mehrere Monate des Jahres 2024 nicht bezahlt. Die Krankenkasse leitete daraufhin Betreibungen ein und setzte die dagegen erhobenen Einwände des Versicherten ausser Kraft. Das kantonale Gericht bestätigte dieses Vorgehen im November 2025 – und das Bundesgericht erklärte eine erste Beschwerde des Mannes im Januar 2026 bereits für unzulässig.

Im Mai 2026 beantragte der Versicherte beim Kantonsgericht Neuenburg, das Urteil vom November 2025 zu revidieren, also nochmals zu überprüfen. Er machte geltend, es lägen neue Tatsachen und Beweise vor. Das Kantonsgericht wies diesen Antrag im Juli 2026 ab. Dagegen zog der Mann erneut vor das Bundesgericht und reichte mehrere ergänzende Eingaben ein.

In seinen Schreiben warf der Versicherte der kantonalen Justiz unter anderem «institutionelle Schikane» vor und behauptete, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe im Geheimen Kopien von Gerichtsurteilen erhalten, um die Krankenkasse zu decken. Das Bundesgericht hält dem entgegen, dass das BAG als Aufsichtsbehörde gesetzlich berechtigt ist, solche Urteile zu erhalten – daran sei nichts Geheimnisvolles. Zudem setzte sich der Versicherte in seinen Eingaben inhaltlich nicht mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander, was jedoch zwingend erforderlich wäre.

Da die Beschwerde die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Begründung nicht erfüllt, tritt das Bundesgericht darauf nicht ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird ausnahmsweise verzichtet.

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Urteilsnummer: 9C_491/2026

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