In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 2016 starb eine 66-jährige Frau in ihrem Ehebett in Genf. Ihr Mann drückte ihr ein Federkissen auf Mund und Nase und hielt es mindestens drei Minuten lang fest, während er ihren Arm festhielt. Die Frau wehrte sich verzweifelt, inhalierte dabei eine 4,5 Zentimeter lange Feder und starb an Erstickung. Ihr Mann unternahm keinen Wiederbelebungsversuch und rief keinen Notarzt.
Sieben Jahre lang behauptete der heute 76-jährige Rentner, er habe seine Frau tot auf dem Boden gefunden und sie ins Bett zurückgelegt. Er liess mehrere private Gutachten erstellen, die einen natürlichen Tod nicht ausschlossen. Erst im Januar 2023, nach dem Weihnachtsgottesdienst des Papstes, gestand er gegenüber seiner Gefängnispsychologin, dass er seine Frau durch Erstickung getötet habe – allerdings versehentlich, im Rahmen eines einvernehmlichen Sexualspiels. Das Genfer Berufungsgericht folgte dieser zweiten Version zunächst und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. Das Bundesgericht hob dieses Urteil 2024 auf und wies die Sache zurück.
Im zweiten Anlauf verurteilte das Genfer Berufungsgericht den Rentner wegen Mordes zu 12 Jahren Freiheitsstrafe. Es stützte sich auf die Schlussfolgerungen der Gerichtsmediziner, die den Tod als Folge einer gewaltsamen Fremdeinwirkung einstuften. Das Verletzungsbild der Frau – Schürfwunden im Gesicht, tiefe Blutergüsse an den Armen und Abwehrverletzungen an den Händen – war mit einem einvernehmlichen Sexualspiel nicht vereinbar. Die Richter kamen zum Schluss, dass der Rentner den Tod seiner Frau gewollt hatte: Er hatte trotz ihres Widerstands und ihres Kampfes ums Überleben nicht aufgehört.
Vor Bundesgericht machte der Rentner geltend, das Urteil sei willkürlich und die Strafe zu hoch. Er scheiterte damit in allen Punkten. Die obersten Richter bestätigten, dass das Genfer Gericht die Beweise sorgfältig gewürdigt hatte. Ein fehlender Tatmotiv stehe einer Verurteilung wegen Mordes nicht entgegen. Auch eine Strafmilderung wegen langer Verfahrensdauer lehnte das Gericht ab: Der Rentner selbst hatte das Verfahren durch seine jahrelange Gegenstrategie mit zahlreichen Privatgutachten massgeblich in die Länge gezogen. Zudem hatte er 2017 eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen, was eine weitere Strafmilderung ausschloss.