Symbolbild

Rechtlicher Vater scheitert mit Klage gegen Aberkennung der Vaterschaft

Ein Mann war rechtlich als Vater eingetragen, obwohl ein DNA-Test einen anderen biologischen Vater nachwies. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 02. Oktober 2026

Ein 2015 geborenes Mädchen wurde nach der Geburt automatisch dem damaligen Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater zugeordnet. Tatsächlich hatte die Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis jedoch eine Beziehung mit einem anderen Mann, mit dem sie zusammenlebte. Diese Beziehung endete 2019, danach wohnte die Mutter mit dem rechtlichen Vater zusammen – bis zur Trennung im März 2023. Die Mutter erkrankte schwer und starb im März 2025. Kurz vor ihrem Tod äusserte sie den Wunsch, dass ihre Tochter beim leiblichen Vater aufwachsen solle.

Ein DNA-Gutachten bestätigte die biologische Vaterschaft des anderen Mannes. Das Regionalgericht Oberland erkannte daraufhin Anfang 2026 das rechtliche Kindesverhältnis zwischen dem Mädchen und dem eingetragenen Vater rückwirkend ab. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid im August 2026 und wies auch das Gesuch des Mannes um Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat ab, weil seine Berufung von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht. Er argumentierte unter anderem, dass das Kindeswohl verletzt sei, weil das Mädchen bereits seine Mutter verloren habe und nun auch seine rechtliche Identität sowie finanzielle Ansprüche wie Kinderrente und Unterhalt einbüssen würde. Zudem machte er geltend, die Klage auf Aberkennung der Vaterschaft hätte wegen einer Fünfjahresfrist gar nicht mehr zulässig sein dürfen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es stellte fest, dass die Begründung des Mannes unvollständig und an der Sache vorbeigehe. Die von ihm zitierte Fünfjahresfrist gilt nur, wenn der Ehemann selbst klagt – nicht aber, wenn das Kind klagt, was hier der Fall war. Da das Mädchen noch minderjährig ist, war die Klage zulässig. Weil die Eingabe von Anfang an keine Erfolgsaussichten hatte, wurde auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Der Mann muss die Gerichtskosten von 1'500 Franken selbst tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_918/2026

Zurück zur Hauptseite