Symbolbild

Kläger scheitert mit Antrag gegen Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft

Ein Mann wollte der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft per Sofortmassnahme verbieten, sein Verfahren abzuschliessen. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 05. Oktober 2026

Ein Mann hatte bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein Verfahren angestossen und gleichzeitig beantragt, dass die zuständige Staatsanwältin in den Ausstand treten soll – also das Verfahren abgeben soll, weil er ihr gegenüber befangen war. Über dieses Ausstandsgesuch war noch nicht entschieden, als der Mann zusätzlich verlangte, der Staatsanwaltschaft solle vorsorglich verboten werden, das Verfahren in der Zwischenzeit abzuschliessen.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies diesen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen ab. Dagegen gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dieses trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein, weil die Voraussetzungen für eine Anfechtung nicht erfüllt waren.

Das Bundesgericht erklärte, dass ein solcher Zwischenentscheid nur dann angefochten werden kann, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil verursacht. Das sei hier nicht der Fall: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Person, gegen die ein Ausstandsgesuch läuft, ihr Amt bis zum Entscheid weiterführen darf. Sollte das Ausstandsgesuch später gutgeheissen werden, kann der Mann innert fünf Tagen verlangen, dass bestimmte Verfahrensschritte wiederholt werden. Allfällige Nachteile lassen sich damit nachträglich beheben.

Der Mann muss die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Angesichts seiner bekannt schwierigen finanziellen Lage wurden die Kosten bereits reduziert festgesetzt.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_965/2026

Zurück zur Hauptseite