Im August 2017 drang ein Mann in die Büroräumlichkeiten eines früheren Bekannten ein und schlug auf ihn ein. Als dessen Ehefrau dazwischentrat, stiess der Angreifer sie zur Seite. Sie stürzte eine Treppe hinauf und brach sich das linke Knie und das Wadenbein. Die Verletzungen sind dauerhaft: Das Knie lässt sich nicht mehr vollständig strecken, und langfristig ist eine Knieprothese unumgänglich. Dem Privatkläger selbst versetzte der Mann weitere Schläge und einen Fusstritt; wenige Tage später schrieb er ihm eine drohende WhatsApp-Nachricht.
Das Urner Obergericht verurteilte den Mann wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 1280 Franken sowie einer Busse von 10'000 Franken. Es verpflichtete ihn zudem zur Zahlung einer Genugtuung von 8000 Franken an die verletzte Frau. Der Verurteilte wehrte sich dagegen und bestritt vor Bundesgericht unter anderem, die Frau überhaupt gestossen zu haben.
Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch. Die Feststellung, dass der Mann die Frau kraftvoll in Richtung Treppe gestossen hatte, sei nicht willkürlich. Wer in einem engen Treppenhaus jemanden wegstosse, müsse nach allgemeiner Lebenserfahrung mit einem Sturz und erheblichen Verletzungen rechnen – das sei für den Verurteilten voraussehbar gewesen. Auch die Rüge, die Anklage habe die Sorgfaltspflichtverletzung nicht genügend beschrieben, liess das Bundesgericht nicht gelten.
Erfolg hatte der Verurteilte hingegen mit seinem Hinweis auf die überlange Verfahrensdauer: Das Obergericht hatte sein Urteil am 7. November 2024 gesprochen, die schriftliche Begründung aber erst am 19. Januar 2026 verschickt – fast 15 Monate später. Das Gesetz sieht dafür eine Frist von 60, ausnahmsweise 90 Tagen vor. Organisatorische Probleme, etwa der Weggang einer Gerichtsschreiberin, rechtfertigen eine solche Verzögerung nicht. Das Bundesgericht wies die Sache deshalb ans Obergericht zurück, damit dieses die Strafe unter Berücksichtigung dieser neuerlichen Verletzung des Beschleunigungsgebots neu festsetzt.