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Verurteilter scheitert mit Klage gegen Urteil wegen Drohung gegen Beamte

Ein Mann wurde wegen Drohung gegen Beamte zu 70 Tagen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Eingabe ans höchste Gericht wurde nicht behandelt, weil sie ungenügend begründet war.

Publikationsdatum: 07. Oktober 2026

Das Kantonsgericht Luzern verurteilte einen Mann im März 2026 wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 70 Tagen. Ein bereits verbüsster Tag Polizeihaft wurde angerechnet, die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Mit dem Urteil war der Verurteilte nicht einverstanden und wandte sich ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies den Verurteilten darauf hin, welche Anforderungen eine solche Eingabe erfüllen muss. Er hatte bis zum 14. September 2026 Zeit, seine Eingabe zu ergänzen, was er auch tat. Er verlangte die Aufhebung des Urteils, eine Rückweisung an die Vorinstanz oder einen vollständigen Freispruch – und beantragte, die Kosten dem Kanton Luzern aufzuerlegen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch nicht ein. Wer vor Bundesgericht ein Urteil anfechten will, muss konkret darlegen, inwiefern die Vorinstanz das Recht verletzt hat. Der Verurteilte hatte im Wesentlichen bemängelt, dass bestimmte Personen – darunter sein Bruder – nicht als Zeugen einvernommen worden seien. Dabei bezog er sich jedoch überwiegend auf das erstinstanzliche Verfahren, nicht auf das Urteil des Kantonsgerichts, das allein Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens sein kann. Zudem fehlte eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz. Der blosse Hinweis auf einen angeblichen «kantonalen Betrug von Behörden und Beamten» genügte den formalen Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb nicht ein. Auf eine Kostenauflage verzichtete es ausnahmsweise.

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Urteilsnummer: 6B_500/2026

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