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Paar scheitert erneut mit Forderung nach Ablösung von Richtern

Ein Paar wollte drei Waadtländer Richter ablehnen lassen – ohne Erfolg. Die Richter warnen nun vor weiteren nutzlosen Eingaben.

Publikationsdatum: 07. Oktober 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt hatte beim kantonalen Berufungsgericht beantragt, drei Richter des Kantonsgerichts wegen Befangenheit vom Verfahren auszuschliessen. Das Gericht wies diesen Antrag im Mai 2026 ab: Das Paar habe keine konkreten Hinweise auf eine tatsächliche Voreingenommenheit geliefert. Der einzige vorgebrachte Grund – dass die betreffenden Richter in früheren Verfahren gegen das Paar entschieden hatten – gilt rechtlich nicht als Ausstandsgrund.

Das Paar zog daraufhin ans Bundesgericht. Dort wiederholten sie im Wesentlichen dieselben Argumente, die sie bereits in mindestens neun früheren Verfahren vorgebracht hatten. In all diesen Fällen war ihnen bereits erklärt worden, warum ihre Begründung nicht stichhaltig ist. Da sie keine neuen Argumente vorbrachten und sich nicht mit den Erwägungen des kantonalen Gerichts auseinandersetzten, trat das Bundesgericht auf ihre Eingabe nicht ein.

Die Richter in Lausanne stellten zudem fest, dass das Paar systematisch die Ablösung jener Richterinnen und Richter verlangt, die in ihren Verfahren gegen sie entscheiden. Dieses Vorgehen werteten sie als missbräuchlich und querulatorisch. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde ebenfalls abgelehnt, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das Paar muss die Gerichtskosten von 500 Franken gemeinsam tragen.

Das Bundesgericht richtete zudem eine klare Warnung an das Paar: Künftige missbräuchliche Eingaben werden ohne weitere Prüfung und ohne Eröffnung eines Verfahrens abgelegt. Nur wenn eine Eingabe nicht offensichtlich missbräuchlich erscheint, wird überhaupt ein Dossier angelegt.

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Urteilsnummer: 7B_913/2026

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