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Vater muss höhere Alimente zahlen – sein Einspruch wird nicht gehört

Ein geschiedener Vater wollte die Kinderalimente tief halten. Weil er seinen Antrag vor Gericht nicht korrekt formulierte, scheiterte er auf ganzer Linie.

Publikationsdatum: 07. Oktober 2026

Ein Basler Ehepaar hatte sich 2022 scheiden lassen. Das Gericht sprach damals der Mutter die Obhut über die beiden Kinder zu und verpflichtete den Vater, je 300 Franken pro Kind und Monat an Unterhalt zu bezahlen. Anfang 2026 beantragte die Mutter eine Anpassung dieser Beträge – mit Erfolg: Das Zivilgericht Basel-Stadt erhöhte die Alimente auf je 790 Franken für die Monate Februar bis April 2026 und auf je 715 Franken ab Mai 2026.

Gegen diese Erhöhung wehrte sich der Vater und zog den Fall ans Appellationsgericht Basel-Stadt weiter. Dieses trat jedoch gar nicht erst auf seinen Einspruch ein. Der Grund: Der Vater hatte in seiner Eingabe nicht konkret angegeben, welche Unterhaltsbeiträge er stattdessen bezahlen wollte. Er verlangte lediglich eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse und eine Neufestsetzung der Beiträge – ohne einen genauen Betrag zu nennen. Damit war für das Gericht nicht einmal klar, ob er höhere oder tiefere Alimente anstrebte als ursprünglich festgelegt.

Der Vater wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Er argumentierte, sein Ziel – nämlich die Beibehaltung der ursprünglichen 300 Franken – sei aus den Akten insgesamt erkennbar gewesen. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es hielt fest, dass der Vater sich nicht konkret mit der Begründung des Appellationsgerichts auseinandergesetzt hatte. Wer in einem Berufungsverfahren Kinderalimente anfechten will, muss einen bezifferten Antrag stellen – das ist eine klare Anforderung, die der Vater nicht erfüllte.

Das Bundesgericht trat deshalb ebenfalls nicht auf die Eingabe ein. Zudem lehnte es das Gesuch des Vaters ab, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen. Da sein Vorgehen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, waren die Voraussetzungen für eine solche Kostenbefreiung nicht gegeben. Der Vater muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen – und die erhöhten Alimente bleiben bestehen.

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Urteilsnummer: 5A_953/2026

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