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Österreich bekommt Handydaten von Neonazi-Verdächtigem aus der Schweiz

Ein in der Schweiz wohnhafter Mann steht in Österreich unter Verdacht, nationalsozialistische Aktivitäten betrieben zu haben. Die Herausgabe seiner Handydaten an die österreichischen Behörden wird nun vollzogen.

Publikationsdatum: 07. Oktober 2026

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch in Österreich ermittelt gegen einen in der Schweiz wohnhaften Mann wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ersuchte sie die Schweizer Behörden um Unterstützung. Die Kantonspolizei St. Gallen durchsuchte daraufhin im Mai 2025 das Domizil des Mannes und stellte ein Smartphone sowie einen Laptop sicher.

Nach Auswertung der Geräte entschied das Untersuchungsamt Altstätten, insgesamt 1'085 Dateien und 66 Ordner aus dem Smartphone an die österreichischen Behörden zu übermitteln. Der Beschuldigte wehrte sich dagegen und verlangte, dass bestimmte Datenkategorien – darunter WhatsApp- und Telegram-Nachrichten, Fotos, Kontaktdaten sowie Standortdaten – nicht herausgegeben werden dürften. Er bezeichnete diese Kategorien jedoch nur allgemein, ohne konkrete Einzeldateien zu benennen.

Das Bundesstrafgericht wies seine Einwände im September 2026 ab. Es befand, dass die bloss allgemeine Bezeichnung von Datenkategorien nicht ausreiche, um eine gezielte Aussonderung von Dateien zu ermöglichen. Der Beschuldigte gelangte daraufhin ans Bundesgericht und beantragte unter anderem, die Daten vorläufig nicht zu übermitteln, bis er allenfalls internationalen Rechtsschutz anrufen könne.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es hielt fest, dass kein besonders bedeutender Fall vorliege, der eine Behandlung rechtfertige. Die Frage, wie konkret Dateien bei digitalen Massendaten bezeichnet werden müssen, sei keine grundsätzlich neue Rechtsfrage, sondern müsse stets anhand der konkreten Umstände beurteilt werden. Zudem sei offensichtlich, dass Kommunikations-, Kontakt- und Standortdaten sowie Fotos als Beweismittel für nationalsozialistische Aktivitäten relevant sein könnten. Auf Gerichtskosten wurde angesichts der schwierigen finanziellen Lage des Mannes ausnahmsweise verzichtet.

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Urteilsnummer: 1C_528/2026

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