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Autofahrer zahlt Gerichtskosten, weil er Vorschuss nicht beglich

Ein Autofahrer aus dem Kanton Bern zahlte einen verlangten Kostenvorschuss nicht. Deshalb wurde sein Fall gar nicht erst behandelt.

Publikationsdatum: 09. Oktober 2026

Ein Autofahrer, dem eine Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes vorgeworfen wird, wollte einen Entscheid des Berner Obergerichts vom 5. Juni 2026 anfechten. Er wandte sich dafür ans Bundesgericht. Dieses verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 3000 Franken – eine übliche Voraussetzung, damit ein Fall überhaupt geprüft wird.

Der Autofahrer bat darum, auf diesen Vorschuss zu verzichten, nannte dafür aber keine überzeugenden Gründe. Das Bundesgericht hielt an der Forderung fest und setzte ihm eine letzte Frist bis zum 4. September 2026. Die entsprechende Mitteilung wurde ihm nachweislich am 27. August 2026 zugestellt, sodass er ausreichend Zeit gehabt hätte, den Betrag zu überweisen.

Da der Autofahrer den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf seinen Fall gar nicht erst ein. Das bedeutet: Der Entscheid des Berner Obergerichts bleibt bestehen, ohne dass er inhaltlich geprüft wurde. Zusätzlich muss der Autofahrer Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_856/2026

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