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Kläger scheitert mit missbräuchlicher Klage auf ganzer Linie

Ein Mann versuchte mit einer unzulässigen Klage gegen eine AG vorzugehen. Die Gerichte lehnten sein Vorgehen auf allen Stufen ab – er muss nun die Kosten tragen.

Publikationsdatum: 09. Oktober 2026

Ein Mann reichte beim Amtsgericht Olten-Gösgen eine sogenannte Feststellungsklage gegen ein Unternehmen ein. Mit einer solchen Klage will man gerichtlich feststellen lassen, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Das Amtsgericht trat auf die Klage jedoch gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich nicht – und verpflichtete den Kläger zur Übernahme der Gerichtskosten von 18'000 Franken sowie zur Zahlung einer Entschädigung von rund 25'400 Franken an das Unternehmen.

Der Kläger legte daraufhin beim Obergericht des Kantons Solothurn Berufung ein. Auch dieses Gericht trat auf sein Begehren nicht ein und wies ihn damit erneut ab. Unbeeindruckt davon wandte sich der Mann nur wenige Wochen später ans Bundesgericht.

Dort stiess er auf ebenso wenig Gehör. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe des Klägers auf querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruht. Das bedeutet: Der Mann nutzte das Gerichtssystem in einer Weise, die als mutwillig und missbräuchlich gilt. Solche Eingaben sind nach Gesetz unzulässig. Der zuständige Abteilungspräsident trat auf die Beschwerde daher im vereinfachten Verfahren nicht ein.

Für das Verfahren vor Bundesgericht muss der Kläger zusätzliche Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen. Das beklagte Unternehmen erhält keine Entschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren, da es keine Stellungnahme einreichen musste und ihm deshalb kein entsprechender Aufwand entstanden ist.

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Urteilsnummer: 4A_510/2026

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