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Initiativ-Gegnerin kommt mit Klage nicht durch, weil sie Gebühr verweigerte

Eine Frau wollte eine Volksabstimmung im Kanton Basel-Landschaft anfechten, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss absichtlich nicht. Ihre Klage blieb deshalb erfolglos.

Publikationsdatum: 09. Oktober 2026

Im Juni 2026 stimmte der Kanton Basel-Landschaft über die Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» ab. Irene Koller-Peter wollte diese Abstimmung anfechten und reichte beim Kantonsgericht Basel-Landschaft eine entsprechende Klage ein. Das Gericht forderte sie auf, einen Kostenvorschuss von 1'500 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird.

Die Frau bezahlte den Vorschuss jedoch weder innerhalb der ursprünglichen Frist noch nach einer Nachfrist, die ihr das Gericht bis zum 20. Juli 2026 einräumte. Das Kantonsgericht trat deshalb im August 2026 gar nicht erst auf ihre Klage ein – ohne ihr dabei Kosten aufzuerlegen. Koller-Peter gab später an, die Zahlung absichtlich verweigert zu haben, und erläuterte ihre Gründe dafür.

Daraufhin wandte sie sich ans Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass sie sich in ihrer Eingabe nicht sachgerecht mit dem Entscheid des Kantonsgerichts auseinandergesetzt hatte. Sie habe lediglich ihre eigene Sichtweise dargelegt und Rechtsverletzungen behauptet, ohne diese konkret zu begründen. Zudem war eine zweite, überarbeitete Eingabe zu spät bei der Post aufgegeben worden und konnte deshalb nicht berücksichtigt werden.

Das Bundesgericht trat auf die Klage ebenfalls nicht ein. Es hielt fest, dass ein Gericht eine Klage ohne Weiteres ablehnen darf, wenn der Kostenvorschuss trotz klarer Information über Höhe, Frist und Folgen nicht bezahlt wird. Dies stelle weder eine unzulässige Verweigerung des Rechtswegs noch übertriebenen Formalismus dar. Koller-Peter muss keine Gerichtskosten tragen.

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Urteilsnummer: 1C_493/2026

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