Symbolbild

Auftraggeber eines Angriffs auf Schwangere muss fast sechs Jahre ins Gefängnis

Ein Mann beauftragte Unbekannte, eine Schwangere zu verprügeln, damit sie ihr Kind verliert. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu fast sechs Jahren Freiheitsstrafe.

Publikationsdatum: 13. Oktober 2026

Im Juli 2021 liess ein Mann zwei unbekannte Täter auf eine im siebten Monat schwangere Frau losgehen. Die Männer lockten sie in einen Kellereingang, setzten einen Taser gegen ihren Bauch ein und traten und schlugen auf sie ein – mit dem erklärten Ziel, die Schwangerschaft zu beenden. Weder das ungeborene Kind noch die Mutter kamen dabei ums Leben, doch die Frau erlitt schwere Verletzungen. Ausserdem fanden die Behörden auf den Geräten des Mannes mehrere Videos mit Gewaltdarstellungen.

Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte den Mann wegen Anstiftung zum versuchten Schwangerschaftsabbruch, Anstiftung zur versuchten schweren Körperverletzung sowie wegen des Besitzes verbotener Gewaltvideos zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten. Zusätzlich widerrief das Gericht eine frühere bedingte Strafe von 18 Monaten, die der Mann aus einem Betäubungsmittelverfahren aus dem Jahr 2019 noch offen hatte. Er muss ausserdem 15'000 Franken Genugtuung an das Opfer zahlen.

Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Er bestritt die Beweiswürdigung der Vorinstanz und argumentierte, die Aussagen der Zeugen seien unglaubwürdig. Die Bundesrichter liessen diese Einwände jedoch nicht gelten: Der Mann habe im Wesentlichen nur seine eigene Sichtweise dargelegt, ohne sich konkret mit der ausführlichen Begründung des Obergerichts auseinanderzusetzen. Das reicht für eine erfolgreiche Anfechtung nicht aus.

Auch den Widerruf der bedingten Strafe bestätigten die Bundesrichter. Das Obergericht habe zu Recht eine ungünstige Zukunftsprognose gestellt: Der Verurteilte sei mehrfach vorbestraft, habe in der Vergangenheit wiederholt Gewalt gegenüber Frauen angewendet und sich von früheren Urteilen nicht beeindrucken lassen. Die aktuell stabileren Familienverhältnisse werteten die Richter zwar als positives Zeichen, mass ihnen aber wenig Gewicht bei – zumal der Mann bereits Vater war, als er die schweren Taten beging.

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Urteilsnummer: 6B_606/2025

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