In der Nacht auf den 1. Januar 2022 eskalierte eine Silvesterfeier in einer Industriehalle im Wallis. Ein junger Mann hatte den Raum für die Feier organisiert und mehrere Bekannte eingeladen. Im Laufe der Nacht trafen weitere Gäste ein, darunter eine Gruppe aus einer Nachbargemeinde. Die Stimmung wurde zunehmend angespannter, Beleidigungen wurden ausgetauscht, und schliesslich kam es zu einer Schlägerei zwischen mehreren Beteiligten.
Mitten im Tumult zog der Gastgeber ein Klappmesser hervor und stach damit zwei Männern aus der Gegnergruppe von hinten in den Bauch – beide bemerkten zunächst nicht einmal, dass sie mit einem Messer angegriffen worden waren. Einer der Verletzten erlitt schwere Wunden und hatte Mühe zu atmen; der andere wurde ebenfalls verletzt. Der Angreifer flüchtete danach vom Tatort. Wegen des Messerangriffs verurteilten ihn die Walliser Gerichte wegen zweifacher versuchter Tötung sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und ordneten seine Ausweisung aus der Schweiz für zehn Jahre an.
Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. Der Verurteilte hatte geltend gemacht, er habe in Notwehr gehandelt, weil er zuvor von mehreren Personen angegriffen worden sei. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten: Die Opfer hatten ihm zu dem Zeitpunkt, als er zustach, den Rücken zugewandt und stellten keine unmittelbare Bedrohung mehr dar. Keiner der Anwesenden hatte zudem ein Messer in seiner Hand gesehen – ein klares Indiz dafür, dass er die Angriffe von hinten ausführte und nicht in einer Notwehrsituation handelte.
Teilweise anders entschied das Gericht in Bezug auf einen der Verletzten: Dieser hatte seinerseits mit einer Krücke auf andere Beteiligte eingeschlagen und war dafür wegen Raufhandels verurteilt worden. Das Bundesgericht hob diesen Teil des Urteils auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück, weil die kantonalen Richter einen bestimmten Vorfall vor dem Gebäude nicht ausreichend analysiert hatten. Zudem erhält dieser Verletzte nun die volle Genugtuung von 15'000 Franken zugesprochen – die Vorinstanz hatte sie wegen angeblicher Mitschuld auf 10'000 Franken gekürzt, was das Bundesgericht als bundesrechtswidrig einstufte, da die Mitschuld zeitlich nach dem Messerangriff lag und diesen nicht verursacht haben konnte.