Weil ein Zürcher für das Steuerjahr 2023 keine Steuererklärung eingereicht hatte, schätzte das Kantonale Steueramt Zürich seine Steuern nach eigenem Ermessen ein. Der Mann erhob dagegen Einsprache, doch das Steueramt trat darauf nicht ein – die Einsprache enthielt keine ausreichende Begründung.
Auch vor dem Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hatte der Mann keinen Erfolg: Er bezahlte die verlangten Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig, weshalb seine Rechtsmittel als unzulässig erklärt wurden. Das anschliessend angerufene Verwaltungsgericht des Kantons Zürich trat ebenfalls nicht auf seine Beschwerden ein, weil er weder eine Originalunterschrift noch eine ausreichende Begründung nachgeliefert noch eine verlangte Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten erbracht hatte.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Doch auch dort drang er nicht durch. Seine Eingabe enthielt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gründen, weshalb die Vorinstanz auf seine Beschwerden nicht eingetreten war. Stattdessen beschränkte er sich auf allgemeine Kritik an Behörden, ohne einen konkreten Bezug zu seinem Fall herzustellen.
Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Beschwerde nicht ein und auferlegte ihm Gerichtskosten von 500 Franken.