Das Schweizer Parlament bewilligte 2015 einen Kredit von 250 Millionen Franken für den Kauf von sechs Militärdrohnen des Typs «Hermes 900 HFE» beim israelischen Hersteller. Die Lieferung verzögerte sich mehrfach, zuletzt bis Ende 2026, unter anderem wegen technischer Probleme und der Lage im Nahen Osten seit Oktober 2023. Fünf Drohnen wurden zwar bereits geliefert, sind aber laut den Klägern wegen technischer Mängel noch nicht voll einsatzfähig.
Drei Organisationen – die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, die Schweizerische Liga für Menschenrechte Genf und der Schweizerische Verband der Anwältinnen und Anwälte für Palästina – sowie zwei Einzelpersonen reichten beim Berner Obergericht ein Gesuch ein. Sie verlangten Einsicht in den Kaufvertrag für die Drohnen, um prüfen zu können, ob ein Zivilprozess zur Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags Aussicht auf Erfolg hätte. Sie argumentierten, der Vertrag verstosse gegen Schweizer Recht und internationale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.
Das Berner Obergericht schickte das Gesuch jedoch umgehend zurück, ohne darüber zu entscheiden. Es qualifizierte das Vorgehen als missbräuchlich: Die Antragsteller versuchten, mit einem zivilprozessualen Instrument – dem sogenannten Beweissicherungsverfahren – die Regeln des Öffentlichkeitsgesetzes zu umgehen, das den Zugang zu amtlichen Dokumenten regelt. Dieses Gesetz sieht ein eigenes Verfahren vor, das die betroffenen Interessen abwägt. Zudem seien Zivilgerichte für eine solche Klage gar nicht zuständig.
Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung. Die Antragsteller hätten versucht, auf einem Umweg an Informationen zu gelangen, die ihnen über das Öffentlichkeitsgesetz möglicherweise gar nicht zugänglich gewesen wären. Das Berner Obergericht habe sein Ermessen nicht überschritten, als es das Gesuch als missbräuchlich zurückwies. Von einem unzulässigen Entzug des Rechtswegs könne keine Rede sein, da den Organisationen der Weg über das Öffentlichkeitsgesetz offenstehe. Die Prozesskosten von 5000 Franken wurden den unterlegenen Antragstellern auferlegt.