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Zu spät eingereicht: Kläger muss Gerichts- und Anwaltskosten nachzahlen

Ein Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft sollte rund 5000 Franken an Verfahrenskosten nachzahlen. Seine Klage dagegen kam zu spät an.

Publikationsdatum: 14. Oktober 2026

In zwei früheren Verfahren hatte ein Mann vom Kantonsgericht Basel-Landschaft die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege erhalten – das heisst, Gericht und Anwalt wurden vorläufig auf Staatskosten bezahlt. Wer diese Unterstützung erhält, muss die Kosten jedoch zurückzahlen, sobald sich seine finanzielle Lage verbessert. Das Kantonsgericht verpflichtete den Mann im August 2026, insgesamt 4958.55 Franken in sieben Raten zurückzuerstatten.

Mit diesem Entscheid war der Mann nicht einverstanden und wollte ihn anfechten. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde ihm am 19. August 2026 persönlich am Schalter übergeben. Damit begann die gesetzliche Frist von 30 Tagen zu laufen – sie endete am 18. September 2026. Der Mann reichte seine Eingabe jedoch erst am 21. September 2026 bei der Post ein, also drei Tage zu spät.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frist klar verpasst worden war. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist ist nicht möglich. Der Mann hatte auch nicht darum gebeten, die versäumte Frist aus einem entschuldbaren Grund wiederherstellen zu lassen. Damit konnte auf seine Eingabe gar nicht erst eingetreten werden.

Das Bundesgericht verzichtete ausnahmsweise darauf, dem Mann Gerichtskosten für das Verfahren in Lausanne aufzuerlegen. An der Pflicht, die rund 5000 Franken an das Kantonsgericht zurückzuzahlen, ändert dies jedoch nichts.

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Urteilsnummer: 2C_594/2026

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