Symbolbild

Gymnasiast schuldig: Er teilte Hakenkreuz und Holocaust-Leugnung

Ein Gymnasiast teilte auf WhatsApp ein Hakenkreuz und Bilder, die den Holocaust leugneten. Schweizer Richter erklären ihn nun für schuldig der Rassendiskriminierung.

Publikationsdatum: 14. Oktober 2026

In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2023 veröffentlichte ein damaliger Gymnasiast auf einem WhatsApp-Gruppenchat mit mehreren Dutzend Mitgliedern zwei Bilder: eines mit einem Hakenkreuz und ein Bild mit dem Rapper Kanye West, versehen mit den englischen Texten «It never happened» und «They deserved it» – klare Anspielungen auf die Leugnung und Rechtfertigung des Holocaust. Der junge Mann gab an, er habe damit nur provozieren und sich amüsieren wollen; er stehe nicht hinter diesen Ideen.

Das Waadtländer Bezirksgericht verurteilte ihn 2024 wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe. Das kantonale Berufungsgericht hob die Verurteilung jedoch auf: Es sah keine Hinweise darauf, dass er aus Hass oder Verachtung gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter nach Lausanne.

Die obersten Richter geben der Staatsanwaltschaft nun recht. Sie halten fest, dass bei der Leugnung und Rechtfertigung eines Genozids der diskriminierende Beweggrund praktisch automatisch gegeben ist – wer den Holocaust leugnet oder billigt, bringt damit zwangsläufig Verachtung gegenüber den jüdischen Opfern zum Ausdruck. Der Einwand, man habe bloss provozieren oder Spass haben wollen, ändert daran nichts. Auch der Umstand, dass der Beschuldigte jung ist, keine Vorstrafen hatte und Polizist werden wollte, spielt für die Frage der Schuld keine Rolle.

Der Gymnasiast wird damit rechtskräftig der Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Das Berufungsgericht muss nun die Strafe festlegen. In einem zweiten Fall, der ebenfalls Teil des Verfahrens war – ein anderer Beschuldigter hatte in einem grossen WhatsApp-Chat rassistische Beleidigungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft geschrieben –, muss das Berufungsgericht zunächst noch prüfen, ob die Nachrichten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung erfüllen.

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Urteilsnummer: 6B_624/2025

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