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Mutmasslicher Waffenhändler muss in Untersuchungshaft bleiben

Einem Mann wird gewerbsmässiger Handel mit Drogen und Waffen vorgeworfen. Die Richter bestätigen seine Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr.

Publikationsdatum: 14. Oktober 2026

Seit Mai 2024 sitzt ein Mann in Untersuchungshaft, dem die St. Galler Staatsanwaltschaft schwere Verbrechen vorwirft: Handel mit mindestens 14 Kilogramm Kokain sowie mehreren Kilogramm Marihuana und Haschisch, dazu gewerbsmässiger Handel mit illegalen Waffen und Waffenzubehör sowie Geldwäscherei. Bei Hausdurchsuchungen wurden in einem professionell versteckten Geheimfach unter anderem 23 Faustfeuerwaffen, zwei Maschinenpistolen, sieben Schalldämpfer, sechs Handgranaten und 71 Magazine sichergestellt. Zudem soll er über einen Telegram-Kanal namens «Kokain-Discount» sowohl Drogen als auch Waffen verkauft haben.

Der Beschuldigte wehrte sich gegen die erneute Verlängerung seiner Untersuchungshaft und beantragte seine sofortige Freilassung, allenfalls unter Auflagen wie einem Waffenverbot. Er bestritt unter anderem, dass ein dringender Tatverdacht für gewerbsmässigen Waffenhandel vorliege, und machte geltend, die Haftdauer sei unverhältnismässig lang. Ausserdem rügte er, die Staatsanwaltschaft habe trotz Ankündigung die Anklage zu lange hinausgezögert.

Die Bundesrichter wiesen die Beschwerde ab. Sie bejahten den dringenden Tatverdacht: Die Kombination aus sichergestellten illegalen Waffen, dem Telegram-Kanal, Fotos auf fremden Mobiltelefonen sowie Bargeld an versteckten Orten lasse den Schluss auf einen im grossen Stil betriebenen Waffenhandel zu. Zudem bestehe erhebliche Wiederholungsgefahr: Der Beschuldigte war bereits 2017 und 2018 wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden und soll nach seiner Haftentlassung 2023 sofort wieder in den Waffen- und Drogenhandel eingestiegen sein – in deutlich grösserem Ausmass als zuvor. Ersatzmassnahmen wie ein Waffenverbot erachteten die Richter als ungeeignet, da der Beschuldigte seinen illegalen Besitz bisher konsequent verschleiert hatte.

Die Haftdauer von rund 34 Monaten beurteilten die Bundesrichter als verhältnismässig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren beantragt und die Anklage für Anfang Oktober 2026 angekündigt. Bei einer derart hohen zu erwartenden Strafe sei die bisherige Haftdauer noch weit von der Grenze des Zulässigen entfernt.

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Urteilsnummer: 7B_1143/2026

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