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IV-Stelle muss Rückforderung von fast 12'000 Franken neu prüfen

Eine Frau sollte über 11'000 Franken an die IV zurückzahlen. Richter schicken den Fall zurück, weil unklar ist, ob sie das Geld je erhalten hat.

Publikationsdatum: 15. Oktober 2026

Eine 1970 geborene Frau hatte sich 2018 wegen Fussschmerzen bei der Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die IV-Stelle Zürich bewilligte ihr zunächst eine Umschulung zur Arbeitsagogin, brach diese jedoch Ende 2021 wieder ab. Dieser Entscheid wurde von den Gerichten bestätigt.

Im Dezember 2024 forderte die IV-Stelle von der Frau rund 11'760 Franken zurück – Zahlungen für Schulgeld, Lehrmittel, Reisekosten und Verpflegung, die angeblich zwischen Juni 2022 und Februar 2023 ausgerichtet worden waren. Die Frau bestritt jedoch, dieses Geld überhaupt erhalten zu haben. Als Beleg reichte sie einen Kontoauszug ein, der keine entsprechenden Eingänge zeigte.

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Klage ab. Es wertete den Kontoauszug als unvollständig, weil er nur nach bestimmten Stichworten gefiltert war. Da die Frau keinen vollständigen Kontoauszug für den fraglichen Zeitraum vorlegte, erachtete das Gericht die Zahlungen als belegt und verpflichtete sie zur Rückerstattung. Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht weiter.

Die obersten Richter gaben der Frau recht. Das kantonale Gericht hätte angesichts des Widerspruchs zwischen dem Kontoauszug und der Leistungsübersicht der IV-Stelle weitere Beweise erheben müssen – etwa einen vollständigen Kontoauszug verlangen oder die IV-Stelle auffordern, die tatsächlichen Überweisungen zu belegen. Indem es darauf verzichtete, entschied es auf unvollständiger Grundlage und verletzte damit die Pflicht zur umfassenden Sachverhaltsermittlung. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und wies den Fall zur neuen Beurteilung an das Zürcher Gericht zurück. Zudem hielt es fest: Da die IV-Stelle die Rückforderung geltend macht, trägt sie auch das Risiko, falls sich die Zahlung letztlich nicht beweisen lässt.

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Urteilsnummer: 9C_665/2025

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