[Der Fall begann damit, dass ein Mann beim Bezirksgericht Zürich beantragte, ihm die Kosten für ein Schlichtungsverfahren zu erlassen – die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege. Dieses Gesuch wurde im Juni 2026 abgewiesen. Der Mann zog den Entscheid ans Zürcher Obergericht weiter, das jedoch gar nicht erst auf seine Eingabe eintrat.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht und erklärte, den Beschluss des Obergerichts anfechten zu wollen. Innerhalb der gesetzlichen Frist reichte er eine ergänzende Eingabe ein. Das Bundesgericht prüfte, ob seine Beschwerde die nötigen formalen Anforderungen erfüllte.
Das Ergebnis war eindeutig: Die Eingaben des Mannes enthielten keine ausreichende Begründung. Wer sich ans Bundesgericht wendet, muss klar und nachvollziehbar darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid falsch sein soll. Diese Anforderung erfüllte der Mann nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Eingabe nicht ein.
Auch das Gesuch um kostenlose Rechtshilfe für das bundesgerichtliche Verfahren selbst wurde abgelehnt – weil das Vorgehen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Mann muss nun Gerichtskosten von 800 Franken tragen.]