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Firma zieht ihren Antrag zurück – Verfahren wird eingestellt

Eine Aktiengesellschaft hatte einen Antrag gegen ein früheres Urteil zur Bundessteuer 2014 eingereicht. Kurz darauf zog sie ihn zurück – das Verfahren ist damit beendet.

Publikationsdatum: 15. Oktober 2026

Eine Schweizer Aktiengesellschaft hatte sich im Steuerstreit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung an das Bundesgericht gewandt. Es ging um die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2014. Das Bundesgericht hatte in dieser Sache bereits am 22. Juli 2026 ein Urteil gefällt.

Gegen dieses Urteil stellte die Firma am 17. September 2026 einen Antrag auf Berichtigung, hilfsweise auf Schwärzung bestimmter Textpassagen. Solche Anträge sind möglich, wenn eine Partei der Meinung ist, das Gericht habe im Urteil sachliche Fehler gemacht oder schützenswerte Informationen offengelegt.

Bereits wenige Wochen später, am 1. Oktober 2026, teilte die Firma dem Gericht schriftlich mit, dass sie ihren Antrag zurückziehe. Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin ein. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.

Das Verfahren endete damit ohne inhaltliche Prüfung des Antrags. Über die Gründe für den Rückzug ist nichts bekannt.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9G_2/2026

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