Im Jahr 2014 verkaufte ein Garagist aus dem Kanton Waadt seinen Betrieb – inklusive Mobiliar, Betriebssoftware und Liegenschaften – für insgesamt rund 3,8 Millionen Franken an verschiedene Gesellschaften. Dabei stellte sich heraus, dass er die im Vertrag aufgeführten Softwarelizenzen gar nicht besass, sondern lediglich das Nutzungsrecht daran hatte. Die Käuferin des Mobiliars und der Software focht den Vertrag deshalb an und erhielt vor Gericht recht: Der Garagist musste ihr 500'000 Franken zurückzahlen. Dieses Urteil wurde letztinstanzlich vom Bundesgericht bestätigt.
Im Dezember 2021 erstattete der Garagist Strafanzeige gegen zwei seiner damaligen Geschäftspartner wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Er behauptete, die beiden hätten ihn beim Verkauf seines Betriebs getäuscht und später im Zivilverfahren gefälschte Dokumente eingereicht, um seine Verurteilung zur Rückzahlung herbeizuführen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die beiden Männer im November 2023 ein. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diese Einstellung im Januar 2025.
Vor Bundesgericht scheiterte der Garagist bereits an einer formellen Hürde: Er konnte nicht ausreichend darlegen, welchen konkreten finanziellen Schaden er durch das angebliche Verhalten seiner früheren Partner erlitten hatte. Das Gericht hielt fest, dass der Garagist durch die Rückabwicklung des Vertrags letztlich wieder in den Besitz des Mobiliars und des Computermaterials gelangt war. Sein Vermögen war damit vor und nach dem Geschäft praktisch gleich gross – ein echter Schaden liess sich so nicht belegen. Auch den geltend gemachten Steuerschaden von rund 1,1 Millionen Franken begründete er nicht hinreichend mit einer konkreten Straftat.
Da der Garagist seine zivilrechtlichen Ansprüche nicht genügend substanziiert darlegte, fehlte ihm die Berechtigung, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Gericht trat auf seine Eingabe nicht ein und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 3'000 Franken. Zudem muss er jedem der beiden früheren Geschäftspartner eine Parteientschädigung von 2'000 Franken bezahlen.