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Rentner müssen in der Schweiz Steuern zahlen – trotz Wohnsitz in Panama

Ein Ehepaar lebte während der Covid-Pandemie monatelang in seiner Waadtländer Villa. Die Richter bestätigen den Steuerwohnsitz Schweiz für die Jahre 2021 bis 2023.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Ein Schweizer Ehepaar, beide Rentner, hatte seit Jahrzehnten im Ausland gelebt und zuletzt in Panama gewohnt. Als die Pandemie ausbrach, entschieden sie sich im Frühjahr 2020, die Schweiz aufzusuchen – um den strengen Ausgangssperren in Panama zu entgehen, sich impfen zu lassen und das Schweizer Gesundheitssystem nutzen zu können. Sie zogen in ihre Villa in der Waadtländer Gemeinde ein, die sie seit 2003 besassen. Im Jahr 2021 hielten sie sich dort nachweislich mindestens 323 Tage auf. Ihre einzige Tochter wohnte in unmittelbarer Nähe.

Die kantonale Steuerbehörde eröffnete daraufhin ein Verfahren zur Bestimmung des Steuerdomizils. Das Ehepaar bestand darauf, in Panama ansässig zu sein, und weigerte sich, wichtige Unterlagen einzureichen – darunter Kreditkartenabrechnungen, die Aufschluss über ihren tatsächlichen Aufenthaltsort gegeben hätten. Die Behörde legte den Steuerwohnsitz dennoch ab dem 1. Januar 2021 in der Waadtländer Gemeinde fest. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Ehepaars nun ab. Es hielt fest, dass für die Bestimmung des Steuerdomizils nicht der innere Wille einer Person massgebend sei, sondern die äusseren, für Dritte erkennbaren Umstände. Die Berufung auf die Pandemie liess das Gericht nicht gelten: Das Ehepaar war nicht in der Schweiz gestrandet, sondern hatte aus freiem Willen entschieden, Panama zu verlassen. Auch die Empfehlungen der OECD zum Umgang mit pandemiebedingten Sondersituationen seien hier nicht anwendbar, da diese nur für Personen galten, die unfreiwillig im Ausland festgehalten worden seien.

Für die Jahre 2022 und 2023 stellte das Gericht fest, dass das Ehepaar nicht nachweisen konnte, seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Panama verlagert zu haben. Wer seinen Steuerwohnsitz in der Schweiz aufgeben will, muss belegen, dass er woanders einen neuen begründet hat. Da das Ehepaar die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert hatte und keine vollständigen Angaben zu seinen Aufenthalten machte, blieb der Steuerwohnsitz in der Waadt bestehen. Die Gerichtskosten von 3000 Franken gehen zulasten des Ehepaars.

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Urteilsnummer: 9C_448/2025

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