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IV-Streit endet früh: Eingabe beim Gericht kam zu spät

Ein Mann wollte einen Entscheid der IV-Stelle Luzern anfechten. Weil er seine Eingabe zu spät einreichte, trat das Bundesgericht gar nicht erst auf den Fall ein.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Ein Mann stritt mit der IV-Stelle Luzern und zog nach einem negativen Urteil des Kantonsgerichts Luzern weiter ans Bundesgericht. Das Kantonsgericht hatte seinen Entscheid am 9. Juli 2026 gefällt und dem Mann am 6. August 2026 zugestellt. Ab diesem Datum lief die gesetzliche Frist von 30 Tagen, innerhalb derer er seine Eingabe beim Bundesgericht einreichen musste.

Die Frist lief am 14. September 2026 ab. Der Poststempel auf dem Umschlag des Mannes datierte jedoch vom 21. September 2026 – also eine Woche nach Ablauf der Frist. Grundsätzlich gilt das Datum des Poststempels als massgeblich für den Zeitpunkt der Einreichung. Wer behauptet, das Schreiben früher abgeschickt zu haben, muss dies mit Beweisen belegen, die noch vor Ablauf der Frist vorliegen.

Der Mann bot keine solchen Beweise an. Er bat lediglich darum, sich nachträglich zur möglichen Verspätung äussern zu dürfen. Dieses Gesuch lehnte das Bundesgericht ab: Da keine Hinweise auf eine frühere Übergabe an die Post vorlagen, galt die Eingabe als verspätet.

Das Bundesgericht trat deshalb auf den Fall gar nicht erst ein und prüfte die inhaltlichen Argumente des Mannes nicht. Immerhin wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.

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Urteilsnummer: 8C_616/2026

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