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Zwei Genfer kommen nicht weiter, weil sie Gerichtskosten nicht zahlten

Zwei Personen aus Genf wollten ein Urteil anfechten, zahlten aber den geforderten Kostenvorschuss nicht. Ihr Weiterzug ans Bundesgericht scheiterte ebenfalls.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Zwei Personen aus dem Kanton Genf hatten im Juli 2025 ein erstinstanzliches Urteil vor der kantonalen Berufungsinstanz angefochten. Das Gericht forderte sie auf, einen Kostenvorschuss von 36'000 Franken zu hinterlegen – eine übliche Sicherheitsleistung, die sicherstellen soll, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die beiden kamen dieser Aufforderung jedoch nicht nach.

In der Folge versuchte einer der beiden Betroffenen, beim Gericht unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen, also eine staatliche Übernahme der Kosten. Das Gesuch wurde abgelehnt, weil die Berufung als aussichtslos eingestuft wurde. Auch ein weiterer Versuch, die Zahlungsfrist zu verlängern oder die Pflicht zur Vorauszahlung bis zum Entscheid über ein erneutes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege aufzuschieben, blieb erfolglos. Die kantonale Instanz wertete dieses neuerliche Gesuch als missbräuchlich.

Nachdem das Kantonsgericht den beiden eine letzte Frist gesetzt hatte, zogen sie den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch nicht ein – aus zwei Gründen: Einerseits hatten die Betroffenen nicht ausreichend belegt, dass sie den Kostenvorschuss tatsächlich nicht bezahlen konnten. Andererseits genügte ihre Eingabe den formalen Anforderungen nicht: Sie setzten sich nicht konkret mit den rechtlichen Begründungen des kantonalen Entscheids auseinander, sondern stellten lediglich ihre eigene Sichtweise dar, ohne aufzuzeigen, inwiefern das Gericht das Recht verletzt haben soll.

Das Bundesgericht auferlegte den beiden Betroffenen die Verfahrenskosten von 800 Franken gemeinsam. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wurde ebenfalls abgewiesen, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

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Urteilsnummer: 4A_411/2026

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