Ein Mann war vom Obergericht des Kantons Aargau wegen Teilnahme an einem unbewilligten Autorennen auf der Autobahn A1 verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil im April 2026. Danach versuchte der Verurteilte, das Verfahren neu aufzurollen – mit dem Argument, eine der beteiligten Richterinnen hätte nicht mitentscheiden dürfen.
Hintergrund war eine öffentlich gewordene Liebesbeziehung zwischen zwei Bundesrichtern. Am 30. April 2026 berichtete die Weltwoche darüber, und am 15. Mai 2026 informierte das Bundesgericht in einer Medienmitteilung die Öffentlichkeit, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich gegen die hausinternen Regeln verstossen. Dabei wurden die Namen der betroffenen Richterin und des betroffenen Richters öffentlich genannt. Der Verurteilte hatte sein Urteil bereits am 30. April 2026 durch seinen Anwalt erhalten – und damit auch Kenntnis, wer daran mitgewirkt hatte.
Wer ein Urteil wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung anfechten will, muss dies innerhalb von dreissig Tagen tun, nachdem er davon erfahren hat. Diese Frist lief spätestens am 15. Juni 2026 ab. Der Verurteilte reichte seinen Antrag jedoch erst am 28. September 2026 ein – mehr als drei Monate zu spät. Er machte geltend, er habe erst durch eine WhatsApp-Nachricht eines Bekannten am 28. August 2026 von der möglichen Befangenheit der Richterin erfahren. Das Gericht liess dieses Argument nicht gelten: Da er anwaltlich vertreten war, muss er sich das Wissen seines Anwalts zurechnen lassen. Dieser hätte die relevanten Informationen bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit spätestens im Mai 2026 kennen müssen.
Das Gericht trat auf den Antrag nicht ein und auferlegte dem Verurteilten die Verfahrenskosten von 2000 Franken. Das ursprüngliche Urteil – eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten wegen des illegalen Autorennens sowie weiterer Verkehrsdelikte – bleibt damit rechtskräftig.