Eine Krankenkasse leitete gegen eine Frau ein Betreibungsverfahren ein, weil diese Krankenkassenprämien nicht bezahlt hatte. Das Betreibungsamt Altstätten stellte ihr im Mai 2026 einen Zahlungsbefehl zu. Die Frau erhob dagegen Einspruch, doch die Krankenkasse liess diesen beseitigen – die entsprechende Verfügung wurde ihr per «A-Post Plus» zugestellt. Im August 2026 kündigte das Betreibungsamt die Pfändung an.
Die Frau wandte sich daraufhin an verschiedene Gerichte und verlangte, die Pfändung zu stoppen. Sie bestritt, die Zustellungsverfügung der Krankenkasse je erhalten zu haben, und machte geltend, die Prämienforderungen seien grundsätzlich falsch – unter anderem, weil ihr 2023 keine Versicherungskarte ausgehändigt worden sei und es Fehler bei ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Aufenthaltsstatus gegeben habe. Das Kreisgericht Rheintal wies ihre Beschwerde ab. Das Kantonsgericht St. Gallen trat auf ihre weitere Beschwerde gar nicht erst ein, weil die Begründung ungenügend gewesen sei.
Vor Bundesgericht brachte die Frau vor, die kantonalen Richter hätten zu formalistisch gehandelt und ihr rechtliches Gehör verletzt. Sie argumentierte, die Zustellung per «A-Post Plus» beweise nicht zwingend, dass sie die Verfügung tatsächlich erhalten habe. Das Bundesgericht hielt dem entgegen, dass es an ihr selbst gelegen hätte, konkrete Umstände darzulegen, die gegen eine ordnungsgemässe Zustellung sprechen. Sendungen per «A-Post Plus» gelten als zugestellt, wenn sie im Tracking-System als eingeworfen vermerkt sind – eine fehlerhafte Zustellung muss von der Empfängerin plausibel gemacht werden. Dies hatte die Frau jedoch weder vor dem Kantonsgericht noch vor Bundesgericht getan.
Ihre inhaltlichen Einwände gegen die Prämienforderungen – etwa die fehlende Versicherungskarte oder Fehler beim Aufenthaltsstatus – können im Rahmen eines Betreibungsverfahrens ohnehin nicht geprüft werden; dafür wäre der öffentlich-rechtliche Weg zuständig. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Frau Gerichtskosten von 1'000 Franken.