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Einbürgerung in Luzern abgelehnt – Gesuch bleibt erfolglos

Ein Mann aus Luzern wollte das Schweizer Bürgerrecht erhalten, doch sein Gesuch wurde abgelehnt. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein, weil er seine Eingabe nicht begründete.

Publikationsdatum: 22. Oktober 2026

Im Jahr 2019 sicherte die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern einem Mann das Stadtbürgerrecht zu und leitete sein Dossier zur weiteren Prüfung an den Kanton weiter. Im Laufe des Verfahrens stellten die kantonalen Behörden mehrere Betreibungen, Steuerausstände und einen weiteren Strafbefehl fest. Der Betroffene erklärte, psychische Probleme hätten ihn seinen Job bei der Heilsarmee gekostet und zu finanziellen Schwierigkeiten geführt.

Die kantonalen Behörden forderten den Mann mehrfach auf, aktualisierte Unterlagen zu seiner Erwerbstätigkeit, Integration und finanziellen Lage einzureichen. Er reagierte jedoch weder auf schriftliche Aufforderungen noch auf eine E-Mail-Nachfrage, und ein per Einschreiben versandter Brief blieb unabgeholt. Daraufhin lehnte das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern im September 2024 sein Gesuch um das Kantonsbürgerrecht ab.

Der Mann zog den Entscheid ans Kantonsgericht Luzern, das seine Klage im Juli 2026 ebenfalls abwies. Auch ein Gesuch um Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat wurde abgelehnt, sodass er die Kosten selbst tragen musste.

Anschliessend wandte er sich ans Bundesgericht. Dort scheiterte er jedoch bereits an einer formellen Hürde: Er erklärte lediglich, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein, und stellte eine ausführliche Begründung in Aussicht, die er bis zum Ablauf der Frist nie einreichte. Da eine Eingabe ans Bundesgericht konkret darlegen muss, welche Rechte verletzt wurden, trat das Gericht auf die Klage nicht ein. Der Antrag des Mannes, persönlich vor Gericht vorsprechen zu dürfen, wurde ebenfalls abgelehnt, da das Verfahren vor Bundesgericht grundsätzlich schriftlich geführt wird.

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Urteilsnummer: 1D_9/2026

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