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Neuenburger kommt mit Klage nicht weiter, weil er Gebühr nicht zahlte

Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg wollte einen Straffall vor Bundesgericht weiterziehen. Weil er den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, wurde sein Verfahren nicht behandelt.

Publikationsdatum: 22. Oktober 2026

Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg hatte versucht, einen Entscheid der kantonalen Strafbehörde vor Bundesgericht anzufechten. Die Neuenburger Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Strafanzeige nicht weiterverfolgt, und auch die kantonale Beschwerdeinstanz hatte dies im Mai 2026 bestätigt. Dagegen wollte der Mann beim Bundesgericht vorgehen.

Wer beim Bundesgericht ein Verfahren einleitet, muss in der Regel vorab einen Kostenvorschuss leisten. Das Gericht forderte den Beschwerdeführer deshalb auf, bis Ende August 2026 einen Betrag von 800 Franken zu bezahlen. Da keine Zahlung einging, erhielt er eine zweite, letzte Frist bis Mitte September 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sein Verfahren sonst nicht behandelt werde.

Auch diese zweite Frist liess der Mann ungenutzt verstreichen. Das Bundesgericht stellte fest, dass beide Zahlungsaufforderungen ordnungsgemäss zugestellt worden waren. Da der Kostenvorschuss trotzdem nicht bezahlt wurde, trat das Gericht auf die Eingabe nicht ein. Das Verfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren durch den Präsidenten allein erledigt.

Zusätzlich zur fehlenden Zahlung des Vorschusses werden dem Mann nun Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt, die er zu tragen hat.

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Urteilsnummer: 7B_906/2026

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