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Steuerpflichtige will kein Verfahren – Richter stellen es ein

Eine Frau wollte kein Verfahren vor dem obersten Gericht. Dieses stellte das versehentlich eröffnete Verfahren daraufhin ohne Kosten ein.

Publikationsdatum: 22. Oktober 2026

Eine Steuerpflichtige aus dem Kanton Zürich hatte sich gegen eine Ordnungsbusse im Zusammenhang mit der Steuerperiode 2024 gewehrt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Eingabe im August 2026 ab. Kurz darauf gelangte ein Schreiben von ihr ans Verwaltungsgericht, das dieses an das Bundesgericht weiterleitete – wo es als Beschwerde gegen das Zürcher Urteil registriert und ein neues Verfahren eröffnet wurde.

Wenige Tage nach der Bestätigung des Verfahrens meldete sich die Frau schriftlich und stellte klar, dass sie zu keiner Zeit eine Beschwerde beim Bundesgericht habe einreichen wollen. Sie verlangte, das Verfahren sofort wieder zu schliessen.

Das Bundesgericht interpretierte dieses Schreiben dahingehend, dass die Frau von Anfang an kein Interesse daran hatte, das Zürcher Urteil auf Bundesebene anfechten zu lassen. Wer kein solches Interesse hat, kann vor Bundesgericht auch nicht gehört werden – das ist eine grundlegende Voraussetzung für ein gültiges Verfahren. Das Gericht trat deshalb im vereinfachten Verfahren nicht auf die Eingabe ein und stellte das Verfahren ein.

Trotz der grundsätzlichen Kostenpflicht verzichtete das Bundesgericht angesichts der besonderen Umstände auf die Erhebung von Gerichtskosten. Die Frau muss somit nichts bezahlen.

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Urteilsnummer: 9C_606/2026

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