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Autofahrer scheitert mit Klage gegen Entzug seines Führerausweises

Einem Autofahrer wurde der ausländische Führerausweis rechtskräftig aberkannt. Seine wiederholten Klagen dagegen blieben ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 22. Oktober 2026

Einem Autofahrer wurde der ausländische Führerausweis rechtskräftig aberkannt. Dagegen wehrte er sich mehrfach – zunächst beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, das seine Eingabe vom 12. Juni 2026 abwies. Das Gericht stellte fest, dass kein gültiges Rechtsmittelverfahren hängig sei und es deshalb nicht zuständig sei, über seine Anträge zu befinden.

Trotz dieser klaren Absage reichte der Autofahrer wenige Tage später erneut eine Eingabe beim Kantonsgericht ein, diesmal als «Verwaltungsgerichtliche Beschwerde» bezeichnet. Er verlangte eine umfassende Überprüfung der Massnahmen rund um den Führerausweisentzug. Das Kantonsgericht liess auch diese Eingabe unbeantwortet zu den Akten legen – wie es zuvor angekündigt hatte. Es teilte dem Autofahrer schriftlich mit, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei und keine weiteren Eingaben behandelt würden.

Der Autofahrer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und warf dem Kantonsgericht vor, ihm zu Unrecht keinen anfechtbaren Entscheid zu liefern. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch nicht ein. Es hielt fest, der Autofahrer habe nicht ansatzweise dargelegt, weshalb seine Eingabe überhaupt die Voraussetzungen für eine zulässige Beschwerde ans Kantonsgericht erfüllen würde. Ein schutzwürdiges Interesse an einem formellen Entscheid sei nicht erkennbar. Die Eingabe sei offensichtlich unzulässig.

Auf eine Kostenerhebung verzichtete das Bundesgericht ausnahmsweise – es war bereits das zweite Mal in derselben Angelegenheit, dass es auf Gerichtsgebühren verzichtete. Gleichzeitig behielt es sich vor, künftige ähnliche Eingaben in dieser Sache ohne formelle Antwort abzulegen.

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Urteilsnummer: 1C_562/2026

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