Im Kanton Tessin stritt ein Mann gegen den Kanton Basel-Stadt über eine Schuldforderung. Im Rahmen dieses Verfahrens versuchte er, den zuständigen Friedensrichter des Kreises Mendrisio wegen Befangenheit ablehnen zu lassen. Das Tessiner Appellationsgericht erklärte seine Beschwerde gegen den entsprechenden Entscheid des Pretors jedoch für unzulässig.
Daraufhin wandte sich der Mann an das Bundesgericht in Lausanne. Dieses forderte ihn auf, bis Ende August 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten. Der Mann reagierte nicht. Das Gericht setzte ihm daraufhin eine Nachfrist bis zum 22. September 2026 und wies ihn ausdrücklich auf die Folgen einer Nichtzahlung hin. Auch diese Frist verstrich, ohne dass der Betrag einging.
Da der Kostenvorschuss weder überwiesen noch auf anderem Weg beglichen wurde, konnte das Bundesgericht den Fall inhaltlich nicht prüfen. Es trat auf die Eingabe nicht ein. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.