Das Bezirksgericht Horgen verurteilte ein Mieterpaar Ende Juli 2026 dazu, ihre Wohnung in Thalwil bis Anfang September 2026 zu räumen und der Gemeinde Thalwil als Vermieterin ordnungsgemäss zu übergeben. Das Paar wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte zunächst ans Obergericht des Kantons Zürich.
Das Obergericht trat auf die Eingabe des Paares jedoch nicht ein – das heisst, es befasste sich gar nicht erst inhaltlich damit. Kurz darauf wandten sich die Mieter ans Bundesgericht und verlangten zudem, dass der Räumungsentscheid vorläufig nicht vollzogen werden dürfe. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe des Paares die grundlegenden Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllte: Die Mieter hatten ihre Einwände nicht ausreichend begründet. Damit war das Gericht nicht in der Lage, die Eingabe inhaltlich zu prüfen, und trat ebenfalls nicht darauf ein. Zusätzlich beantragten die Mieter, dass ihnen die Gerichtskosten erlassen werden, weil sie sich das Verfahren finanziell nicht leisten könnten. Auch dieses Gesuch lehnte das Bundesgericht ab, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.
Die Gerichtskosten von 800 Franken werden dem Paar gemeinsam auferlegt. Die Gemeinde Thalwil erhält keine gesonderte Entschädigung für das Verfahren. Das Mieterpaar muss die Wohnung nun definitiv räumen.