Das kantonale Steuerrekursgericht des Kantons Zürich verlangte von einem Steuerpflichtigen Kostenvorschüsse von insgesamt 4'000 Franken, bevor es seine Rechtsmittel in Steuerstreitigkeiten für das Jahr 2024 behandeln würde. Grund dafür waren noch offene Schulden aus früheren Verfahren. Der Mann weigerte sich und zog den Fall weiter – zunächst ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das ebenfalls Kostenvorschüsse von rund 1'140 Franken verlangte, und schliesslich ans Bundesgericht.
Dort brachte der Beschwerdeführer zwei Argumente vor: Erstens seien alle Gerichte in der Schweiz weder unabhängig noch unparteiisch. Zweitens existierten Bund, Kantone und Gemeinden gar nicht mehr, weil eine illegale Privatisierung stattgefunden habe – weshalb das Bundesgericht seine hoheitliche Legitimität erst nachweisen müsse. Beide Argumente stammen aus dem Umfeld der sogenannten Staatsverweigererbewegung, einer Szene, die staatliche Institutionen grundsätzlich ablehnt und deren Existenz bestreitet.
Das Bundesgericht liess diese Einwände nicht gelten. Ein Ablehnungsbegehren gegen ein ganzes Gericht sei unzulässig; solche Einwände müssten konkret gegen einzelne Gerichtspersonen vorgebracht und begründet werden. Die Argumente zur angeblichen Privatisierung des Staates bezeichneten die Richter als abwegig – und verwiesen darauf, dass das Bundesgericht in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach gleich entschieden habe.
Da die Eingabe keine hinreichende rechtliche Begründung enthielt, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Der Steuerpflichtige muss zudem die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen.