Ein Mann, der sich in Untersuchungshaft befindet, hatte bereits im Juli 2026 versucht, gegen die Verlängerung seiner Haft vorzugehen. Das Bundesgericht war damals nicht auf seine Eingabe eingetreten, weil sie die gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht erfüllte.
Im August 2026 wandte sich der Mann mit mehreren Schreiben erneut ans Bundesgericht und verlangte, dass das Urteil vom Juli nochmals überprüft werde. Er machte geltend, zwei Monate Untersuchungshaft seien vom zuständigen Gericht nicht berücksichtigt worden. Ausserdem schrieb er, er wolle das Gefängnis aus sich «auswaschen», die Behörden befänden sich in einer Sackgasse, und kein Anwalt wolle sich die Hände schmutzig machen.
Das Bundesgericht kann eigene Urteile nur unter sehr engen Voraussetzungen nochmals prüfen – etwa wenn neue Tatsachen auftauchen oder schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen. Solche gesetzlich vorgesehenen Gründe nannte der Mann in seinen Eingaben weder ausdrücklich noch sinngemäss. Insbesondere zeigte er nicht auf, weshalb das frühere Urteil – das lediglich festgehalten hatte, seine Beschwerde sei ungenügend begründet gewesen – an einem solchen Mangel leide. Damit war auch das neue Gesuch von vornherein unzulässig.
Die Richter traten auf das Gesuch nicht ein. Den Antrag des Mannes, von den Gerichtskosten befreit zu werden, lehnten sie ebenfalls ab. Wegen seiner finanziellen Lage setzten sie die Kosten auf 1200 Franken fest, die er selbst tragen muss.