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Verurteilter Zürcher bleibt wegen Nötigung und Fotoaufnahmen schuldig

Ein Mann wurde wegen Nötigung und unerlaubter Fotoaufnahmen verurteilt. Die Richter bestätigten die Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Publikationsdatum: 29. Oktober 2026

Ein Zürcher wurde beschuldigt, zwischen 2017 und 2019 die Unterschrift einer Person auf einem Mietvertrag gefälscht, das Türschloss einer Mieterin eigenmächtig ausgewechselt und ihre Gegenstände aus der Wohnung entfernt zu haben. Zudem soll er ohne Einwilligung der Mieterin Fotoaufnahmen in der Wohnung anfertigen lassen haben. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zunächst wegen Urkundenfälschung, Nötigung und unerlaubter Fotoaufnahmen zu einer bedingten Geldstrafe.

Das Zürcher Obergericht sprach ihn im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei, bestätigte aber die übrigen Schuldsprüche und setzte die Geldstrafe auf 150 Tagessätze zu je 30 Franken fest. Da aus dem Urteil nicht klar hervorging, in welcher Form der Verurteilte an den unerlaubten Fotoaufnahmen beteiligt war, wies das Bundesgericht die Sache zur Neubeurteilung an das Obergericht zurück. Dieses stellte daraufhin fest, dass der Verurteilte gemeinsam mit einer anderen Person gehandelt hatte, und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Gegen dieses zweite Urteil des Obergerichts gelangte der Verurteilte erneut ans Bundesgericht. Er beantragte unter anderem, das Verfahren einzustellen, und berief sich dabei auf eine angebliche diplomatische Immunität als Botschafter von Guinea-Bissau. Dieses Argument liess das Bundesgericht nicht gelten: Da der Einwand bereits im ersten Rechtsgang hätte vorgebracht werden können, war es zu spät, ihn jetzt erstmals zu erheben. Auch seine weiteren Einwände – etwa, dass die Mieterin gar keine rechtmässige Mieterin gewesen sei oder in die Fotoaufnahmen eingewilligt habe – waren bereits im früheren Verfahren abschliessend beurteilt worden und konnten nicht erneut aufgerollt werden.

Auch die Kritik an der Höhe der Strafe überzeugte die Bundesrichter nicht. Die Vorinstanz hatte die Strafe für die Nötigung als Ausgangspunkt genommen und für die unerlaubten Fotoaufnahmen nur geringfügig erhöht. Das Bundesgericht sah darin keinen Ermessensmissbrauch. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und der Verurteilte hat die Gerichtskosten von 3000 Franken zu tragen.

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Urteilsnummer: 7B_1372/2024

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