Ein Mann hatte Einwände gegen einen Entscheid der Suva, der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, und zog den Fall bis vor Bundesgericht. Damit sein Verfahren behandelt werden konnte, wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 300 Franken zu bezahlen. Gleichzeitig lehnte das Gericht sein Gesuch ab, von dieser Zahlung befreit zu werden.
Der Mann bezahlte den Vorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht. Daraufhin erhielt er eine zweite Chance: Das Gericht setzte ihm eine Nachfrist bis zum 22. September 2026. Auch dieses Mal leistete er die Zahlung nicht. Damit fehlte eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass das Gericht seinen Fall überhaupt prüfen kann.
Das Bundesgericht tritt deshalb auf die Klage nicht ein – das heisst, es behandelt sie inhaltlich gar nicht erst. Zusätzlich werden dem Mann Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt. Eine erneut kostenlose Verfahrenserledigung, wie sie offenbar in einem früheren ähnlichen Fall gewährt worden war, kommt laut Gericht nicht mehr in Frage.
Das Gericht hält zudem fest, dass es allfällige weitere ähnliche Eingaben des Mannes künftig kommentarlos ablegen werde. Dies deutet darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit mit vergleichbaren Verfahren aufgefallen ist und das Gericht einer weiteren Inanspruchnahme ohne Einhaltung der Verfahrensregeln klar einen Riegel schieben will.