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Schuldner scheitert mit Versuch, Betreibungen der Gemeinde Wollerau zu stoppen

Die Gemeinde Wollerau betrieb einen Schuldner wegen ausstehender Steuern. Dieser wollte die Betreibungen stoppen lassen – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 29. Oktober 2026

Die Gemeinde Wollerau sowie der Kanton Schwyz und der Bezirk Höfe hatten gegen einen Schuldner zwei Betreibungen eingeleitet, weil dieser offenbar Steuerschulden nicht bezahlt hatte. Der Schuldner versuchte, diese Betreibungen vorläufig stoppen zu lassen. Das Regionalgericht Bern-Mittelland lehnte diesen Antrag im November 2025 ab.

Daraufhin zog der Schuldner den Fall ans Berner Obergericht weiter. Dort verlangte er zusätzlich, dass ein bestimmter Oberrichter wegen Befangenheit in den Ausstand treten müsse. Das Obergericht trat auf dieses Ausstandsgesuch nicht ein, da es als offensichtlich missbräuchlich und unzulässig galt. Auch in der Sache selbst hatte der Schuldner keinen Erfolg: Das Obergericht stellte fest, dass er sich nicht mit den Argumenten des Regionalgerichts auseinandergesetzt hatte. Stattdessen beanstandete er lediglich die örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamts – eine Frage, für die jedoch die Aufsichtsbehörde zuständig wäre, nicht das Gericht.

Gegen diesen Entscheid gelangte der Schuldner ans Bundesgericht. Dort kündigte er an, seine Begründung noch zu ergänzen – doch diese Ergänzung ging nie ein und hätte auch nicht mehr fristgerecht eingereicht werden können. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe des Schuldners keine ausreichende Begründung enthielt: Er legte nicht klar dar, welche verfassungsmässigen Rechte verletzt worden sein sollen, und setzte sich nicht inhaltlich mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Der Schuldner muss zudem die Gerichtskosten von 1500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 5D_36/2026

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