Im Juni 2026 hatte das Bundesgericht eine Eingabe der Frau bereits abgewiesen, ohne sie inhaltlich zu prüfen. Damals ging es darum, ob sie eine versäumte Frist zur Einreichung einer Berufungserklärung nachträglich hätte einhalten dürfen. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie die gesetzlichen Begründungsanforderungen offensichtlich nicht erfüllt hatte.
Gegen dieses Urteil vom Juni 2026 reichte die Frau nun ein sogenanntes Revisionsgesuch ein – also einen Antrag, das Bundesgericht solle sein eigenes Urteil nochmals überprüfen. Ein solches Gesuch ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich: Das Gesetz nennt abschliessend bestimmte Gründe, bei deren Vorliegen das Bundesgericht ausnahmsweise auf ein rechtskräftiges Urteil zurückkommen kann. Zudem muss klar dargelegt werden, weshalb das frühere Urteil an einem solchen Mangel leidet.
Genau das unterliess die Frau. Sie nannte keinen der gesetzlich vorgesehenen Gründe und erklärte auch nicht, weshalb die damaligen Gründe für das Nichteintreten fehlerhaft gewesen sein sollen. Stattdessen zielte ihre Eingabe darauf ab, dass das Gericht den gesamten Fall inhaltlich neu beurteilt – was auf dem Weg eines Revisionsgesuchs nicht möglich ist.
Das Bundesgericht trat deshalb auch auf dieses Gesuch nicht ein. Die Frau muss die Gerichtskosten von 1'200 Franken selbst tragen.