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Sozialhilfe-Klage scheitert, weil Gebühr nicht bezahlt wurde

Zwei Personen klagten im Bereich Sozialhilfe, zahlten aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Gericht trat deshalb gar nicht erst auf die Klage ein.

Publikationsdatum: 02. November 2026

Ein Mann und eine Gesellschaft reichten beim Bundesgericht eine Klage im Bereich Sozialhilfe ein. Gleichzeitig beantragten sie, von den Verfahrenskosten befreit zu werden – ein Gesuch, das abgelehnt wurde. Daraufhin wurden sie verpflichtet, einen Kostenvorschuss zu bezahlen.

Nachdem die beiden der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen waren, erhielten sie eine Nachfrist bis zum 25. September 2026. Auch diese liessen sie verstreichen, ohne den geforderten Betrag zu überweisen.

Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet wurde, trat das Bundesgericht auf die Klage gar nicht ein. Das bedeutet: Der Fall wurde inhaltlich nie geprüft. Zusätzlich wurden den beiden Klägern Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.

Der Fall zeigt, dass selbst berechtigte Anliegen vor Gericht keine Chance haben, wenn grundlegende Verfahrensvoraussetzungen – wie die Bezahlung eines Kostenvorschusses – nicht erfüllt werden. Das Gericht ist in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet, auf die Klage nicht einzutreten.

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Urteilsnummer: 8C_413/2026

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