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Sozialhilfestreit: Verfahren wird eingestellt, weil Gericht bereits entschieden hat

Ein Mann warf dem Berner Verwaltungsgericht vor, zu langsam zu arbeiten. Das Gericht hatte den Fall aber bereits abgeschlossen, bevor das Bundesgericht eingreifen konnte.

Publikationsdatum: 02. November 2026

Ein Mann reichte Ende September 2026 beim Bundesgericht eine Eingabe ein, in der er dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern vorwarf, auf eine seiner Eingaben nicht schnell genug reagiert zu haben. Er verlangte sofortige Massnahmen, damit sein Anliegen im Bereich der Sozialhilfe rasch behandelt werde.

Das Berner Verwaltungsgericht hatte den betreffenden Fall jedoch bereits am 30. September 2026 – also kurz nach Einreichung der Bundesgerichtsbeschwerde – mit einem Urteil abgeschlossen. Damit war der Vorwurf der Untätigkeit gegenstandslos geworden: Es gab nichts mehr zu beschleunigen.

Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin ein, weil die Grundlage für die Beschwerde weggefallen war. Obwohl die Eingabe von Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg hatte, verzichtete das Gericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Verfahrenskosten. Gleichzeitig warnte es den Beschwerdeführer ausdrücklich: Bei künftigen ähnlichen Eingaben werde man ihm diese Ausnahme nicht mehr gewähren – unabhängig von seiner finanziellen Lage. Das Gericht behält sich zudem vor, weitere Eingaben in dieser Sache unbeantwortet zu lassen.

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Urteilsnummer: 8C_632/2026

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