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Verurteilte Wucherer kommen mit neuem Argument nicht durch

Zwei wegen Wuchers verurteilte Personen wollten ihre Verurteilung mit neuen Steuerunterlagen anfechten. Die obersten Richter traten auf das Gesuch nicht ein.

Publikationsdatum: 03. November 2026

Das Genfer Korrektionalgericht verurteilte im Juni 2022 eine Frau wegen gewerbsmässigen Wuchers und wegen Beihilfe zur illegalen Ein- und Ausreise von Ausländern zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Ihr Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu denselben Delikten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Genfer Berufungsgericht bestätigte diese Strafen im Dezember 2024 weitgehend, sprach die beiden jedoch in einzelnen Punkten frei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau im Mai 2026 ab und gab dem Mann nur in einem Nebenpunkt recht, nämlich bei der Entschädigung der Geschädigten für erlittenes Leid.

Im September 2026 verlangten die beiden Verurteilten, dass das Urteil des Bundesgerichts vom Mai 2026 neu beurteilt wird. Sie stützten sich dabei auf einen Entscheid der Genfer Steuerverwaltung vom März 2026: Die Behörde hatte nachträglich Steuerauflagen und Bussen für die Jahre 2014 bis 2018 aufgehoben und Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung für spätere Jahre eingestellt. Die Verurteilten sahen darin einen neuen Beweis, der ihre strafrechtliche Verurteilung wegen Wuchers in Frage stellen sollte.

Das Bundesgericht trat auf das Gesuch jedoch nicht ein. Es erklärte, dass eine Neubeurteilung seines eigenen Urteils aufgrund neuer Tatsachen oder Beweise nur dann möglich sei, wenn das Gericht in seinem früheren Entscheid den Sachverhalt selbst ergänzt oder berichtigt habe. Im Urteil vom Mai 2026 hatte das Bundesgericht dies nicht getan, sondern lediglich festgestellt, dass die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nicht willkürlich war. Die neuen Steuerunterlagen könnten daher allenfalls vor dem kantonalen Berufungsgericht geltend gemacht werden – und die Verurteilten hätten diesen Weg offenbar bereits beschritten.

Zusätzlich wollten die Verurteilten erreichen, dass das Bundesgericht verschiedene Geschädigte sowie einen früheren Genfer Staatsanwalt wegen anderer Delikte verurteilt. Auch auf diese Anträge trat das Gericht nicht ein, da solche Forderungen im Rahmen eines Gesuchs um Neubeurteilung eines Strafurteils nicht zulässig sind. Die Verurteilten müssen die Gerichtskosten von 800 Franken gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 6F_24/2026

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