Ein Vater wurde im Mai 2025 vom Bezirksgericht verpflichtet, Unterhalt für seine zwei Kinder zu zahlen. Da er die Zahlungen offenbar nicht leistete, trat seine Ehefrau ihre Unterhaltsansprüche bereits 2021 an den Kanton Wallis ab. Dieser übernahm das Inkasso und wollte sicherstellen, dass auch künftige Unterhaltsbeiträge bezahlt werden.
Um das Geld zu sichern, beantragte der Kanton Wallis im April 2026 beim Bezirksgericht Zürich, den Anteil des Vaters am Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf – rund 54'720 Franken – einzufrieren (sogenannter Arrest). Das Bezirksgericht lehnte den Antrag ab, das Zürcher Obergericht bestätigte diesen Entscheid. Der Kanton gelangte daraufhin ans Bundesgericht.
Die Richter in Lausanne wiesen die Eingabe des Kantons ab. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Unterhaltsurteil – das den Vater zur künftigen Zahlung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet – ausreicht, um Vermögen des Schuldners zur Sicherung künftiger Zahlungen einzufrieren. Das Bundesgericht verneinte dies. Ein solcher Arrest setzt voraus, dass ein Gericht den Schuldner ausdrücklich zur Leistung einer Sicherheit verpflichtet hat. Ein Urteil, das bloss zur monatlichen Unterhaltszahlung verpflichtet, genügt dafür nicht. Denn ob die zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung – etwa beharrliche Zahlungsverweigerung oder Fluchtgefahr – tatsächlich erfüllt sind, geht aus dem Unterhaltsurteil nicht hervor.
Der Kanton Wallis hatte keinen solchen Sicherstellungsentscheid erwirkt und auch keinen anderen anerkannten Grund für den Arrest vorgebracht. Das Bundesgericht folgte damit der Mehrheit der Rechtslehre und bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Die Verfahrenskosten von 3'000 Franken trägt der Kanton Wallis.