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Verurteilter Vater bleibt wegen sexueller Übergriffe auf Tochter im Gefängnis

Ein Vater hatte seine Tochter zwischen ihrem neunten und zwölften Lebensjahr wiederholt sexuell missbraucht. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft.

Publikationsdatum: 03. November 2026

Ein Mann aus dem Kanton Genf wurde vom Genfer Korrektionalgericht im Juni 2025 wegen wiederholter sexueller Übergriffe auf seine eigene Tochter zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Taten zwischen neun und zwölf Jahre alt. Neben der Freiheitsstrafe wurde dem Vater ein lebenslanges Berufsverbot für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen auferlegt. Zudem wurde er für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen und muss seiner Tochter 14'000 Franken Genugtuung zahlen.

Die Übergriffe ereigneten sich zwischen 2016 und 2019, sowohl in der Wohnung der Mutter als auch in der Wohnung des Vaters. Der Mann hatte das Mädchen unter anderem an Brust und Genitalien berührt, es auf seinem Körper bewegt und es einmal im Schlaf digital penetriert. Das Mädchen begann erst ab dem Sommer 2019, die Besuche beim Vater zu vermeiden, und vertraute sich im Februar 2020 zunächst einer Freundin an. Diese informierte die Mutter, die daraufhin die Behörden einschaltete. Bei einer ersten Befragung nach dem sogenannten EVIG-Protokoll – einem speziellen Verfahren für minderjährige Opfer schwerer Straftaten – minimierte das Mädchen die Vorfälle, um den Vater zu schützen. Erst bei einer zweiten Befragung 18 Monate später schilderte es die Übergriffe vollständig.

Ein Glaubwürdigkeitsgutachten bewertete die Aussagen aus der zweiten Befragung als insgesamt glaubwürdig. Die Genfer Berufungsinstanz wies den Rekurs des Vaters im April 2026 ab und bestätigte die Verurteilung vollumfänglich. Der Vater zog den Fall ans höchste Gericht weiter und machte geltend, die Aussagen seiner Tochter seien widersprüchlich und durch Dritte – insbesondere die Mutter, den Stiefvater und die Psychologin – beeinflusst worden. Ausserdem bestritt er, jemals allein mit seiner Tochter gewesen zu sein.

Die Bundesrichter wiesen alle Einwände des Vaters ab. Sie hielten fest, dass die kantonalen Richter die Beweise sorgfältig und ohne Willkür gewürdigt hatten. Widersprüche in den Aussagen des Mädchens – etwa zu genauen Zeitpunkten oder bestimmten Empfindungen – seien bei kindlichen Opfern typisch und stellten die Glaubwürdigkeit nicht grundsätzlich in Frage. Auch der Vorwurf einer unzulässigen Beeinflussung durch Dritte wurde zurückgewiesen: Die Gutachter hatten keine Hinweise auf eine Verfälschung der Erinnerungen gefunden. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_382/2026

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