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Autofahrer bleibt verurteilt: Er telefonierte ohne Freisprechanlage

Ein Autofahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, weil er am Steuer telefonierte. Seine Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 03. November 2026

Am 22. Juni 2024 verlor ein Autofahrer auf einer Strasse im Berner Jura die Kontrolle über sein Fahrzeug. Sein Auto geriet auf den Grünstreifen, schlingerte auf die Gegenfahrbahn und zwang ein entgegenkommendes Fahrzeug zu einer Notbremsung. Schliesslich kam das Auto beschädigt auf der Fahrbahn zum Stehen und verursachte einen Stau. Die Ermittlungen ergaben: Der Fahrer hatte kurz vor dem Unfall ein Telefongespräch geführt – ohne Freisprechanlage.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte den Fahrer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer zusätzlichen Busse von 180 Franken. Der Verurteilte legte dagegen Berufung ein und behauptete, nicht er habe telefoniert, sondern der Kontrollverlust sei durch einen Reifenplatzer verursacht worden. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte jedoch das erstinstanzliche Urteil im Juni 2026.

Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht. Er beanstandete unter anderem, dass die Auswertung seines Mobiltelefons unvollständig und fehlerhaft gewesen sei, und verlangte eine neue forensische Analyse. Die Gerichte hatten diesen Antrag mehrfach abgelehnt, weil bereits eine Polizeiauswertung vorlag und zusätzlich ein detaillierter Anrufnachweis des Mobilfunkanbieters im Dossier lag. Beide Dokumente belegten übereinstimmend, dass der Fahrer kurz vor dem Unfall telefoniert hatte. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Ablehnung weiterer Beweiserhebungen nicht willkürlich war.

Auch die übrigen Einwände des Verurteilten überzeugten die Bundesrichter nicht. Er hatte lediglich seine eigene Sichtweise der Ereignisse der gerichtlichen Beweiswürdigung entgegengestellt, ohne aufzuzeigen, dass diese offensichtlich unhaltbar wäre. Die Aussagen zweier Zeugen, die Auswertung des Telefons sowie die Angaben des Mobilfunkanbieters ergaben zusammen ein klares Bild: Der Fahrer telefonierte ohne Freisprechanlage, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Die Gerichtskosten von 1200 Franken trägt der Verurteilte selbst.

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Urteilsnummer: 6B_481/2026

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