Im Februar 2026 hatte ein Friedensrichter im Kanton Waadt eine Mitarbeiterin des kantonalen Betreuungsdienstes als provisorische Beiständin für einen unter Schutz gestellten Mann eingesetzt. Dieser wehrte sich dagegen und zog den Entscheid vor die kantonale Kuratellenkammer, die seinen Einwand im April 2026 abwies und die Beiständin bestätigte.
Der Betroffene liess es dabei nicht bewenden und gelangte im Mai 2026 ans Bundesgericht. Er beantragte unter anderem, dass die Beiständin in den Ausstand treten müsse. Parallel dazu beantragte er, dass sein Rechtsmittel aufschiebende Wirkung erhalte – auch dieses Gesuch wurde abgelehnt.
Noch während das Verfahren vor Bundesgericht lief, änderte sich die Situation grundlegend: Im August 2026 wurde das provisorische Beistandsmandat auf eine andere Mitarbeiterin desselben Betreuungsdienstes übertragen. Damit entfiel der ursprüngliche Streitgegenstand – die Klage gegen die erste Beiständin – vollständig.
Das Bundesgericht stellte daraufhin fest, dass das Verfahren gegenstandslos geworden sei, und schrieb die Sache ohne Kostenfolge ab. Da der Grund für die Erledigung nicht im Verhalten des Betroffenen lag, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.